Grundsätze
Die Beratungsarbeit der Schulsozialarbeitenden basiert auf dem Grundsatz, die vorhandenen Stärken und Fähigkeiten des Einzelnen zu fördern und weiterzuentwickeln. Dazu wird das ganze System Schule sowie auch das familiäre Umfeld miteinbezogen. Es gelten die folgenden Grundsätze:
• Grundsatz „Freiwilligkeit“: Für alle Angebote der Schulsozialarbeit entscheiden sich die einzelnen Schüler und Schülerinnen, Schülergruppen, Eltern etc. freiwillig.
• Grundsatz „Verlässlichkeit“: Hat sich eine Schülerin oder Schüler für ein Angebot entschieden, ist es für den vereinbarten Zeitraum verbindlich.
• Grundsatz „Vertraulichkeit“: In Beratungsgesprächen mit den Schulsozialarbeitenden gemachte Äusserungen werden vertraulich behandelt. Ausnahmen gibt es nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen oder bei Gefährdungssituation.