Zuständigkeit der schulischen LogopädInnen
Die Logopädin / der Logopäde im Schulbereich ist zuständig für die, Erfassung (Reihenuntersuchungen), Abklärung (fachspezifische Diagnostik), Therapie und Beratung bei allen das Sprechen und die mündliche und schriftliche Sprache betreffenden Störungen.
Eine logopädische Therapie ist hilfreich bei Kindern, die nicht gut verständlich sprechen, oder nicht genau verstehen, was gesprochen oder erzählt wird. Manche Kinder leiden unter Sprechangst. 5 Prozent aller Kinder stottern, davon "verlieren" 4 Prozent das Stottern wieder.
Manche Sprachstörungen fallen erst nach Eintritt in die Schule auf, weil sie nicht zu hören sind. Die Kinder fragen nicht nach, wenn sie etwas nicht verstehen oder ein Wort nicht kennen. Ihr Wortschatz ist undifferenziert. Sie interessieren sich nicht für Geschichten, weil sie dem Inhalt nicht folgen können. Sie haben Mühe mit dem Lesen- und Schreibenlernen.
Fachteam Logopädie
Schulhaus Rümelbach:
Monika Peter, Tel 043 211 20 57
Isabel Frank 043 211 62 71
Schulhaus Worbiger
Senthuya Marenda, Tel 043 211 64 62
Anja Petri, Tel 043 211 64 64
Gute sprachliche Fähigkeiten sind entscheidend für schulischen Erfolg
Ziel der logopädischen Therapie ist die Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit. Der Aufbau einer tragfähigen persönlichen Beziehung ist Grundlage des therapeutischen Handelns. Erfolge werden am schnellsten erzielt, wenn das Kind gern in die Therapie kommt und die Eltern die Therapie unterstützen.
Spracherwerbsstörungen
6-8% aller Vorschulkinder sind von einer Spracherwerbsstörung betroffen, welche sich nicht von alleine „auswächst“. Spracherwerbsstörungen betreffen oft das Sprachverständnis, die Aussprache, den Wortschatz und den Satzbau. Die Therapie dauert länger als bei Aussprachestörungen wie dem bekannten "Lispeln". Ohne fachspezifische Förderung haben solche Kinder später in der Schule Lernprobleme und als Reaktion auf ihre Sprachstörung reagieren viele Kinder schon früh mit Verhaltensstörungen (Rückzug, Kaspern, Verweigern…).
Frühberatung, Früherfassung
Wenn ein Kind zum erwarteten Zeitpunkt nicht zu sprechen beginnt oder mit 2 Jahren erst wenige Wörter spricht, sind viele Eltern beunruhigt. Sie wissen oft nicht, wie sie darauf reagieren und mit ihrem Kind kommunizieren können. Es stellt sich die Frage, ob es sich um eine Verzögerung der Sprachentwicklung handelt oder ob das Kind Unterstützung im Spracherwerb braucht.
Leider raten Ärzte auch heute noch oft zum Zuwarten.
Eine frühzeitige Abklärung bei einer Logopädin kann den Eltern Aufschluss darüber geben, welche Fähigkeiten ihr Kind für den Spracherwerb mitbringt. Falls es sich um eine Spracherwerbsstörung handeln sollte, ist eine frühzeitige logopädische Therapie sinnvoll. Dadurch werden die Entwicklungschancen des Kindes verbessert und die Eltern werden im verständnisvollen Umgang mit ihrem sprachauffälligen Kind unterstützt.
Auf der
Kinderspital Zürich Webseite finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
Kostenübernahme
Die Kosten werden von der Schulgemeinde übernommen.