Zuständigkeit
Psychomotoriktherapeutinnen / Psychomotoriktherapeuten sind zuständig für die, Erfassung (Reihenuntersuchungen im Kindergarten), Abklärung (fachspezifische Diagnostik), Therapie und Beratung bei bei auffälligen grob- und feinmotorischen Störungen, Störungen der Körperwahrnehmung und der Körperkoordination im Zusammenhang mit Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten.
Was ist das Ziel der Therapie?
Die Psychomotorik stellt die Wechselwirkung zwischen Denken, Fühlen und Bewegen und deren Bedeutung für die Entwicklung des Menschen in seinem Umfeld ins Zentrum. Ist diese Beziehung in Disharmonie, kann die Psychomotorik-Therapie helfen, wieder ins Gleichgewicht zu kommen (Vgl.
www.psychomotorik-therapie.ch).
Wer profitiert von dieser Therapie?
Die Psychomotorik-Therapie richtet sich vorwiegend an Kinder und Jugendliche, die in ihrem Beziehung- und Bewegungsverhalten und damit in ihren Entwicklungs- und Ausdrucksmöglichkeiten beeinträchtigt sind. Dies kann sich durch unterschiedliche Erscheinungsbilder ausdrücken: Gehemmtheit, motorische Unruhe, Hyperaktivität, aggressives Verhalten, Ängstlichkeit, Konzentrations- und Lernschwierigkeiten etc. Das Kind soll in der Therapie in seinen Fähigkeiten gestärkt werden und somit mehr Selbstbewusstsein erlangen.
Wie erfolgt die Zuweisung?
Die Zuweisung zur Therapie erfolgt über das Verfahren des schulischen Standortgespräches.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Therapiekosten werden von der Schule übernommen.